Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir liefern nur zu nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen, soweit nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nur, wenn wir sie ausdrücklich ganz oder teilweise schriftlich anerkennen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller ausführen.

I . Angebot, Vertragsabschluß, Unterlage

Unsere Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend. Telefonische oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Unsere Angebote sind ausschließlich für das anfragende Unternehmen bestimmt. Weitergabe an Dritte ist unzulässig und verpflichtet uns nicht. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte ausdrücklich vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

II. Liefertermine

Liefertermine sind annähernd und unverbindlich. Halten wir einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Liefertermin aus Gründen, die wir zu vertreten haben, nicht ein, so ist der Besteller nach ergebnislosem Ablauf einer von ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte, im übrigen ist die Schadenersatzhaftung auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt. Werden wir an der Erfüllung unserer Lieferverpflichtung durch den Eintritt unvorhergesehener Umstände gehindert, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, z.B. Betriebsstörungen, Materialmangel, Arbeitskampf, so verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung unmöglich wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird die Lieferung oder Leistung unmöglich, so sind wir berechtigt, von der Lieferungsverpflichtung ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.

III. Lieferumfang

Für den Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Teillieferungen sind zulässig. Wir sind berechtigt, Teillieferungen jeweils als gesondertes Geschäft zu behandeln und zu berechnen. Bei allen Aufträgen haben wir das Recht, Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 15 % der Bestellmenge vorzunehmen. Berechnet wird die gelieferte Menge.

IV. Versand

Die Versendung der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch uns nach unserem besten Ermessen ohne Übernahme einer Haftung. Ersatzansprüche bei Beschädigung oder Untergang sind an das Versandunternehmen zu richten. Sofern der Besteller dies wünscht, werden wir die Lieferung auf seine Kosten durch eine Transportversicherung eindecken. Der Besteller hat dafür zu sorgen, dass die Anlieferung zur gewöhnlichen Zeit problemlos möglich ist.

V. Preise

Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Werk bzw. ab Lager einschließlich der Kosten für Verpackung. Aufträge, für die nicht Festpreise vereinbart sind, werden zu den am Tag der Lieferung (Gefahrenübergang) gültigen Preisen berechnet. Die von uns angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrückliche ausgewiesen, ohne Umsatzsteuer.

VI. Gewährleistung

Wir sind stets bemüht, die Aufträge unserer Kunden sorgfältig auszuführen. Treten dennoch Mängel auf, so sind uns Ansprüche wegen offensichtlicher Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, anzuzeigen. Mängelrügen haben schriftlich zu erfolgen. Bei Druckerzeugnissen sind geringfügige Abweichungen im Farbton gegenüber Mustern, im Format und in der Stoff- und Oberflächenqualität fabrikations- bzw. drucktechnisch nicht völlig vermeidbar. Derartige Abweichungen berechtigen nicht zur Mängelrüge. Im Falle berechtigter Rüge ist uns Gelegenheit zur Nachbesserung oder, nach unserer Wahl, zur Ersatzlieferung zu geben. Schlägt ein Nachbesserungsversuch fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Eventuelle Ansprüche auf Schadenersatz sind, soweit gesetzlich zulässig, auf die Höhe der Rechnungssummebegrenzt. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir im übrigen Schadensersatzansprüche wegen solcher Mängel, die bei der Auftragsannahme nicht sichtbar sind, ausschließen müssen, auch wenn sie durch leicht fahrlässiges Verhalten unserer geschulten Mitarbeiter verursacht wurden. Von der Gewährleistung ausgenommen sind vom Kunden oder sonstigen Dritten durch unsachgemäße Behandlung der Ware verursachte Mängel. Dies gilt auch für Schäden durch nicht sachgemäße Verpackung von Rücksendungen. Rücksendungen müssen vorher mit uns abgesprochen und von uns genehmigt werden. Nicht genehmigte Rücksendungen werden nicht angenommen. Die Kosten der Rücksendung trägt der Besteller.

VII. Zahlungen

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto. Skonto wird nur dann gewährt, wenn sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus Lieferungen restlos erfüllt sind. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Einziehungskosten trägt der Besteller. Vom Tag der Fälligkeit an werden Zinsen von 5% über dem jeweiligen Basiszins der EZB sowie andere entstehende Kosten berechnet. Alle Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung werden ohne Rücksicht auf Stundung und Hingabe von Wechseln fällig, wenn auf Seiten des Bestellers Vermögensverfall eintritt oder eine zuverlässige Auskunft vorliegt, die seine Kreditwürdigkeit wesentlich verschlechtert. In diesem Fall sind wir auch berechtigt, noch nicht erfüllte Lieferverpflichtungen davon abhängig zu machen, daß der Kunde vorab seinen Zahlungsverpflichtungen aus den Aufträgen nachkommt. Wir können sofortige Zahlung der jeweiligen Restforderungen auch für die wir Wechsel und Schecks angenommen haben, verlangen, wenn der Besteller mit der Bezahlung von Raten oder der Einlösung von Ratenwechseln ganz oder teilweise in Verzug gerät, über das Vermögen des Bestellers die Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens eröffnet wird, der Besteller seine Zahlungen einstellt oder in erheblicher Weise gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag verstößt und die Bestimmungen über den Eigentumsvorbehalt verletzt.

VIII. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen gegen den Besteller, gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor. Veräußert der Besteller vor Zahlung sämtlicher Forderungen die von uns gelieferte Ware weiter, so tritt an die Stelle unseres Eigentumsvorbehalts die entsprechende Forderung des Bestellers an seinen Kunden. Der Besteller tritt hiermit diese Forderung bereits jetzt an uns ab. Der Besteller ist verpflichtet, uns von etwaigen Pfändungen der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware oder von Verkäufen vor Zahlung unverzüglich zu unterrichten. Bei Pfändungen und Beschlagnahmen hat der Besteller auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Interventionskosten gehen zu Lasten des Bestellers. Kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgemäß nach oder treten solche Umstände ein, aufgrund derer wir berechtigt sind, sofortige Zahlung oder Vorauszahlung zu verlangen, so sind wir auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren herauszuverlangen. Zu diesem Zweck gestattet uns der Besteller das jederzeitige Betreten seiner Räume, um die betreffenden Gegenstände wegzunehmen. Bei Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware können wir eine Vergütung für Wertminderung und Aufwendungen verlangen.

IX. Urheberrecht

Alle von uns vertriebenen Produkte sind weltweit urheberrechtlich geschützt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware selbst herzustellen oder durch Dritte herstellen zu lassen, zu vervielfältigen oder zu vertreiben.

X. Erfüllungsort- und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen sowie Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten im Sinne des HGB ist unser Firmensitz.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

XI. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige Vorschrift ist so zu ergänzen oder umzudeuten, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.